Pelletsheizung
500,00 Euro Zuschuss seitens der Gemeinde
(gebunden an die Landesförderung, Vorlage Endabrechnung und Zahlungsnachweis)
Scheitholzheizung
500,00 Euro Zuschuss seitens der Gemeinde
Hackschnitzelheizung
700,00 Euro Zuschuss seitens der Gemeinde
(gebunden an die Landesförderung, Vorlage Endabrechnung und Zahlungsnachweis)
Wärmepumpenheizung
500,00 Euro Zuschuss seitens der Gemeinde
(gebunden an die Landesförderung, Vorlage Endabrechnung und Zahlungsnachweis)
Fernwärmeanschluss
100,00 Euro Zuschuss seitens der Gemeinde
(Vorlage einer Bestätigung des Heizwerks bzw. Kopie des Vertrags)
Errichtung einer Solaranlage
20,00 Euro pro m² - maximal 25 m² (Höchstförderung: 500,00)
(gebunden an die Landesförderung, Vorlage Endabrechnung und Zahlungsnachweis)
Errichtung einer Photovoltaikanlage
200,00 Euro pro kwp – maximal 5 kwp (Höchstförderung: € 1.000,00)
(Vorlage Endabrechnung und Zahlungsnachweis mit Ausstellungsdatum nach dem 31.12.2014.)
Förderungsberechtigt: natürliche und juristische Personen. Es darf keine gewerbliche Nutzung der Photovoltaikanlage vorliegen. Firmen mit Firmensitz in der Gemeinde Passail können die Förderung einmalig und nur für PV-Anlagen auf firmeneigener Liegenschaft beantragen.