22.02.2021 / News / News
7,5t-Beschränkung Gemeindestraßen
Zur Vermeidung von Frostaufbrüchen gilt wie in jedem Jahr ab 22. Februar 2021 eine 7,5-Tonnen-Beschränkungen auf Gemeindestraßen im gesamten Gemeindegebiet.(Siehe Originalverordnung, Bild im Anhang)