Veröffentlichungspflicht von Gutachten, Studien und Umfragen gem. Art. 20 Abs. 5 B-VG Hier veröffentlicht die Gemeinde künftig sämtliche kostenpflichtige Studien, Gutachten und Umfragen. Ausgenommen von der Veröffentlichungspflicht sind Gutachten amtlicher und nichtamtlicher Sachverständiger im Verwaltungsverfahren. Erlass Veröffentlichungspflicht Bundesgesetzblatt Veröffentlichungspflicht