Vom 1. Oktober 2022 bis 28. Februar 2023 kann der Heizkostenzuschuss in der Höhe von € 340,00 im Bürgerservicebüro des Rathauses beantragt werden.
Bitte den Einkommensnachweis aller Haushaltsmitglieder mitbringen!
Die Einkommengrenzen sind wie folgt:
für Einpersonenhaushalte: € 1.371,00
für Ehepaare bzw.
Haushaltsgemeinschaften: € 2.057,00
für jedes Familienbeihilfe
beziehende im Haushalt
lebende Kind: € 412,00
Berrechnung des Einkommens: Monatseinkommen mal 14 dividiert durch 12
Unterhaltszahlungen und Familienbeihilfe zählen zum Einkommen, Pflegegeld und erhöhte Familienbeihilfe gelten nicht als Einkommen!